Allgemeine Verkaufs - und Servicebedingungen RENOMAG spol. s r.o.

gültig ab dem 22. März 2026

I. Allgemeine Gültigkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen

  1. Diese sind gemäß § 1751 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil der Verträge, die zwischen der Gesellschaft RENOMAG spol. s r.o. als Verkäufer oder Auftragnehmer und dem Käufer oder Auftraggeber, der diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) kennt, sie versteht und ihnen zustimmt.
  2. Alle Kaufverträge und Werkverträge im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen (Montagen, Reparaturen und sonstige Leistungen) kommen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Bedingungen zustande, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor den Bedingungen des Käufers, auch wenn sie nur unerheblich abweichen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausgeführt haben, obwohl uns dessen unterschiedliche oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen bekannt waren. Für die Auslegung dieser Bedingungen gilt als „Verkäufer“ auch der Auftragnehmer, wenn ein Werkvertrag geschlossen wird. Für die Auslegung dieser Bedingungen gilt als „Käufer“ auch der Auftraggeber, wenn ein Werkvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber geschlossen wird. Sollte der Käufer auf seinen Geschäftsbedingungen bestehen, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung des Käufers abzulehnen. Alle unsere Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer – Käufer, die als natürliche oder juristische Personen mit einer zugewiesenen Identifikationsnummer oder einer anderen Gewerbeanmeldung innerhalb der Europäischen Union tätig sind und im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit handeln. Der Käufer kann aufgefordert werden, einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine aktuelle Steueranmeldung vorzulegen.
  3. Onlineshop. Unsere Lieferungen und Vertragsbeziehungen, die über die Onlineshops der RENOMAG spol. s r.o. zustande kommen, unterliegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen. Wir behalten uns das Recht vor, Interessenten für eine Registrierung in unseren Onlineshops abzulehnen oder die Registrierung zu widerrufen.
  4. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  5. Vereinbaren der Verkäufer und der Käufer schriftlich im Vertrag Abweichungen von den in diesen standardmäßigen „Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen der RENOMAG spol. s r.o.“ genannten Bestimmungen, so haben die vertraglichen Vereinbarungen Vorrang vor dem Wortlaut der Bedingungen, und dies muss ausdrücklich vermerkt werden.

II. Angebot und Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und dienen lediglich als Grundlage für die Übermittlung der Bestellung durch den Käufer.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise bei Wechselkursschwankungen zwischen CZK, EUR und USD entsprechend anzupassen.
  3. Abbildungen, Maße, Gewichte und Materialangaben auf unserer Webseite, in Katalogen, Werbematerialien und anderen vergleichbaren Unterlagen können Abweichungen aufweisen und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Angaben in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die offensichtlich auf einem Irrtum beruhen, insbesondere Druck- oder Rechenfehler, sind für uns nicht bindend. Sie bedürfen vielmehr einer Klarstellung.
  5. Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte sowie die Urheberrechte an Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Mustern, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sind unser Eigentum. Das Gleiche gilt für Fotos und Videos auf der Webseite, im Onlineshop, in sozialen Netzwerken und in Prospekten. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags mit der RENOMAG spol. s r.o. verwendet werden; es ist nicht zulässig, sie zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Weise Dritten zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.
  6. Sollte kein Vertrag zustande kommen oder sollte der Vertrag in Zukunft erlöschen, ist der Käufer verpflichtet, die Unterlagen auf unser Verlangen hin zurückzugeben, ohne Kopien einzubehalten.
  7. Bei Werkverträgen wird der Preis für die Reparatur auf der Grundlage der vom Käufer gemachten Mängelbeschreibung, einer Sichtprüfung und gegebenenfalls einer Probefahrt/eines Probelaufs der Maschine festgelegt; der so festgelegte Preis basiert auf einem Kostenvoranschlag, wobei dessen Vollständigkeit nicht garantiert wird.

III. Vertragsverhältnis

  1. Die Abwicklung der Geschäfte zwischen den Vertragsparteien erfolgt auf der Grundlage einzelner Bestellungen und der Ausstellung einer Auftragsbestätigung, über den Onlineshop oder gegebenenfalls durch Kaufverträge bzw. Werkverträge. Bei einer Bestellung per E-Mail kommt der Vertrag mit dem Eingang der Auftragsbestätigung auf Ihrer E-Mail-Adresse zustande. Eine schriftliche Bestellung oder ein Vertrag muss im Namen des Käufers von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, im Namen des Käufers zu handeln oder ihn zu vertreten (Vollmacht, Prokura). Unser Stillschweigen bedeutet keine Annahme der Bestellung.

IV. Lieferung der Ware und Lieferbedingungen

  1. Als Nachweis für die Lieferung von Waren oder Leistungen gilt der Frachtbrief, der Lieferschein oder der Servicebericht, der je nach Transportart Angaben zur Art der Waren oder Leistungen sowie zur übernommenen Menge enthält.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, uns unentgeltlich die erforderliche Mitwirkung zur Erfüllung unserer Verpflichtung zur Lieferung der Ware und/oder zur Erbringung der Leistungen zu gewähren, insbesondere indem er die erforderliche Anzahl an qualifiziertem Personal, sichere Bedingungen am Be- und Entladeort sowie bei Bedarf z. B. eine befestigte Fläche, Hebevorrichtungen und eine Stromversorgung bereitstellt.
  3. Bei der Übernahme von Waren und Leistungen durch den Käufer außerhalb seiner Betriebsstätte gilt die Lieferung der Waren oder Leistungen spätestens mit der Übergabe der Waren an den vertraglich vereinbarten Transporteur oder eine beauftragte Person, die die Übernahme der Waren oder Leistungen durch ihre Unterschrift und, soweit möglich, durch den Stempel des Käufers bestätigt, als erfolgt.
  4. Der Käufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter erkennt durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein oder dem Servicebericht seine Verpflichtung (Schuldanerkenntnis) gegenüber dem Verkäufer uneingeschränkt an und bestätigt damit die Übernahme der genannten Waren und Leistungen sowie deren Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag hinsichtlich Menge, Qualität und Ausführung. 
  5. Die Annahme der Ware oder des Werks durch den Käufer gilt als Zustimmung zu allen Bedingungen des Verkäufers.

V. Auslieferung und Risikotragung; Verpackungskosten

  1. Unsere Lieferungen erfolgen gemäß den internationalen INCOTERMS® 2020, die in unserem Angebot für die jeweilige Ware oder Leistung namentlich aufgeführt sind und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt werden. Meistens handelt es sich um folgende Versandarten: EXW = Ab Werk (benannter Ort, ohne Transport- und Verpackungskosten), FCA = Frei Frachtführer (benannter Ort) und CPT = Der Verkäufer vereinbart auf eigene Kosten den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Beim Verkauf über den Onlineshop wählt der Käufer die Versandart selbst aus.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt als vereinbart die persönliche Abholung und Lieferung „EXW ab Werk des Verkäufers in Rosice“. Mit der Übergabe an den Transporteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr des Untergangs der Sache auf den Käufer über. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr des Untergangs der Sache mit Beginn des Verzugs des Käufers auf diesen über.
  3. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Käufers gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken zu versichern, es sei denn, der Käufer hat uns schriftlich darum gebeten und unsere schriftliche Zusage erhalten.
  4. Transportverpackungen und alle anderen Verpackungen, die je nach Art der Bestellung zur Verpackung dienen, sowie bei Reparaturen ausgetauschte Teile werden nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, die Verpackungen auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, in angemessenem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.

VI. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist ein vertraglich vereinbarter Preis und richtet sich nach der Preisliste des Verkäufers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, nach der Preisangabe im Onlineshop oder nach dem Vertragsverhältnis auf der Grundlage des Angebots des Verkäufers und der Bestellung des Käufers. Ist der Preis der Ware nicht ausdrücklich angegeben, muss der Käufer vor dem Kauf den Verkäufer kontaktieren. Eine Vereinbarung über den Kaufpreis kommt auch dadurch zustande, dass der Käufer unmittelbar vor oder nach der Übernahme der Ware den Preis in der vom Verkäufer verlangten Höhe bezahlt. 
  2. Der Preis für die Arbeiten wird im Falle von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Umbauten auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags festgelegt, wobei dessen Vollständigkeit nicht garantiert wird. Bei einer Erhöhung um höchstens 10 % ist der Käufer verpflichtet, den erhöhten Preis zu zahlen. Sollte sich während der Ausführung der Arbeiten die Notwendigkeit von Maßnahmen ergeben, die nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, ist RENOMAG spol. s r.o. verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, und der Käufer ist verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich, zumindest per E-Mail, zu dem geschätzten Preis zu äußern. Sollte der Käufer der Preisänderung nicht zustimmen, ist der Verkäufer berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, und hat Anspruch auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten.
  3. Wenn der Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt der Preis, zu dem die Ware unter ähnlichen Vertragsbedingungen üblicherweise verkauft oder – im Falle eines Werkvertrags – hergestellt wird. Werden im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms im Onlineshop Rabatte, Waren oder andere Vorteile (nachfolgend „Boni“ genannt) angeboten, können diese zeitlich begrenzt sein. Die Boni sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Bei Kündigung des Vertrags, unabhängig vom Grund der Kündigung, erlischt der Anspruch auf den Bonus. 
  4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen, falls es nach Vertragsabschluss zu einer Senkung oder Erhöhung der Kosten gekommen ist, insbesondere aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen CZK, EUR und USD sowie aufgrund von Materialpreissteigerungen. Dies werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Alle Währungsdifferenzen, Bankgebühren und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer oder Zölle sind in unseren Preisen nicht enthalten. Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Steuerquittung weisen wir die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe aus. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder bei Einführung und Erhöhung von Zöllen ist der Käufer verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. 
  6. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zuzüglich der Mehrwertsteuer spätestens an dem in der Steuerquittung – der Rechnung – angegebenen Tag zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, am Tag der Lieferung der Ware oder der Leistung eine Steuerquittung auszustellen. Der Käufer erklärt, dass er während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses seine Mehrwertsteueranmeldung aufrechterhalten und uns unverzüglich über alle Änderungen seiner Steueranmeldung informieren wird.
  7. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Käufers werden alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer an dem Tag fällig, an dem der Verkäufer von dieser Zahlungsunfähigkeit Kenntnis erlangt hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der noch nicht bezahlten Ware zu verlangen.
  8. Sollte der Käufer den fälligen Kaufpreis, den Preis für das Werk oder gegebenenfalls die fällige Anzahlung auf den Kaufpreis gemäß diesem Vertrag oder anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht fristgerecht begleichen, ist der Verkäufer berechtigt, seine Leistung so lange zurückzuhalten, bis ihm die Leistung des Käufers erbracht oder hinreichend gesichert wird. Bei wiederholtem Zahlungsverzug hinsichtlich der Forderungen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Registrierung des Käufers und dessen Zugang zum Onlineshop aufzuheben.

VII. VII. Lieferfristen und Liefertermine / Verzögerungen

  1. Die vom Verkäufer in den Angeboten angegebenen Lieferfristen sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Eine gegebenenfalls fest vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Klärung aller Vertragsbedingungen. Bei Werkverträgen wird die Lieferfrist um die Zeit unterbrochen, die für die Vereinbarung eines neuen Werkpreises gemäß Art. VI Abs. 2 der Bedingungen erforderlich ist. 
  2. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt des Versands ab Werk des Verkäufers. 
  3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Mitwirkung des Käufers voraus. Bei Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich seiner Verpflichtungen aus einem beliebigen Vertrag uns gegenüber sind wir nach vorheriger Mitteilung berechtigt, unsere Lieferfristen und -termine entsprechend den Erfordernissen unseres Produktionsablaufs angemessen zu verlängern – unsere Rechte aufgrund des vom Käufer verursachten Verzugs bleiben davon unberührt. Bei wiederholtem Zahlungsverzug hinsichtlich einer Zahlung an RENOMAG spol. s r.o. ist der Verkäufer berechtigt, die in seinem Besitz befindlichen beweglichen Sachen des Käufers zurückzubehalten, bis der Käufer seine fälligen und noch nicht fälligen Verbindlichkeiten beglichen oder gesichert hat.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Mehrkosten, die durch eine verzögerte oder nicht erfolgte Lieferung entstehen, die ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, insbesondere auf staatliche Maßnahmen, Epidemien, Streiks, Arbeitsunruhen und Verzögerungen, Embargos, Demonstrationen, ungünstige Wetterbedingungen, Brände, Unfälle, Krieg, Terroranschläge, Lieferverzögerungen, Arbeitskräftemangel sowie unvorhersehbare Materialengpässe. Jede nicht erbrachte oder verzögerte Leistung des Verkäufers aufgrund höherer Gewalt stellt keinen Vertragsbruch dar. Die Lieferfristen verlängern sich um die Dauer, die durch dieses Hindernis verursacht wurde. Ist die Verpflichtung des Verkäufers aufgrund der oben genannten Haftungsausschlussgründe, die eine Erfüllung unmöglich machen, erloschen, so ist der Verkäufer von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Verkäufer hat Anspruch auf Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer so schnell wie möglich den Beginn und, soweit möglich, auch das voraussichtliche Ende eines solchen Ereignisses, das die Lieferung verzögert, mitzuteilen.

VIII. Gewährleistung / Gewährleistungsfrist

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren oder Leistungen in dem Umfang und in der Ausführung zu liefern, wie sie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Gefahrenübergang mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Reklamationen hinsichtlich fehlender Waren oder offensichtlicher Mängel bei der Lieferung können vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung erhoben werden.
  3. Reklamiert werden können nur Waren oder Leistungen, die der Käufer dem Verkäufer bezahlt hat und bei denen er nicht in Zahlungsverzug ist.
  4. Individuell angefertigte, speziell bearbeitete Produkte oder nach den Wünschen des Käufers zugeschnittene Materialien können nicht zurückgegeben werden.
  5. Der Käufer muss etwaige Mängel gegenüber dem Verkäufer schriftlich rügen. Mündlich vorgebrachte Reklamationen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Der Verkäufer sendet dem Käufer umgehend ein Reklamationsformular zu, in das die wichtigsten Informationen einzutragen sind, die für die Beurteilung des Mangels und die Einleitung des Reklamationsverfahrens erforderlich sind. Das ausgefüllte Formular sendet der Käufer schriftlich per Post oder per E-Mail an die Adresse des Verkäufers.
  6. Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, die Berechtigung der Reklamation zu prüfen, insbesondere die betreffende Ware, sofern möglich, an die Adresse des Verkäufers zu liefern. Die Reklamationsware darf bis zur Abwicklung der Reklamation nicht verwendet werden, muss ordnungsgemäß in ihrem ursprünglichen, unveränderten Zustand getrennt von der übrigen Ware gelagert und vor Korrosion und sonstigen Beschädigungen geschützt werden.
  7. Ansprüche aus der Mängelhaftung können erst nach einer eindeutigen positiven Beurteilung der Berechtigung der Reklamation durch eine genaue Untersuchung im Produktionswerk des Verkäufers oder gegebenenfalls vor Ort bearbeitet werden.
  8. Bei Lieferung mangelhafter Ware, eines mangelhaften Produkts oder einer mangelhaften Leistung durch den Verkäufer und sofern der Käufer den Verkäufer unverzüglich über die Mängel informiert, ist der Verkäufer nach positiver Prüfung der Reklamation berechtigt, entweder eine Nachbesserung und Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung zu wählen. Wenn die Reklamation des Käufers unbegründet war, trägt der Käufer die Kosten für die Prüfungen und sonstige erforderliche Aufwendungen.
  9. Der Käufer darf etwaige Mängel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Bei unsachgemäßer Behebung des Mangels erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des Verkäufers.
  10. Stellt sich heraus, dass die Mängel nicht behoben werden können und eine Lieferung von Ersatzware nicht möglich ist, oder verlängert sich die angemessene Nachbesserungsfrist durch Verschulden des Verkäufers, so ist der Käufer nach eigenem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  11. Die Rücksendung der Ware ist an die Betriebsstätte des Lieferanten unter der Adresse Cukrovar 1266, Rosice, 664 84 zu richten.
  12. Mängel an der Kaufsache oder dem Werk, die auf normale Abnutzung, Verschleiß durch Abnutzung (insbesondere Zähne bei Baumaschinen, Schneiden und Körper von Schaufeln und Löffeln, Kettenfahrwerke…), unsachgemäßer Handhabung, Überlastung, Einsatz unter anderen Arbeitsbedingungen als denen, für die das jeweilige Produkt bestimmt war, sowie eigenmächtiger Austausch oder Änderungen an den gelieferten Teilen unterliegen nicht unserer Austauschpflicht oder Gewährleistung. Darüber hinaus haften wir nicht für Schäden, die auf eine fehlerhafte oder unsachgemäße Montage durch den Käufer oder von ihm beauftragte Personen zurückzuführen sind, für Schäden, die durch ungeeignete Betriebs- und Schmiermittel verursacht werden, sowie für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der empfohlenen Wartungsarbeiten, durch Stöße oder sonstige Unfälle entstehen. Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn unsere Teile an verschlissene oder fremde Maschinen angeschlossen oder mit diesen zusammengebaut werden. Zusatzgeräte mit hydraulischem Antrieb, die an den Hydraulikkreislauf von Maschinen mit verschmutztem Öl angeschlossen sind, deren Anschlussstücke nicht sauber gehalten werden oder die bei überhöhten Öltemperaturen betrieben werden, sind von unserer Gewährleistung ausgeschlossen. Eine nicht vorhandene Übereinstimmung des Liefergegenstands mit ausländischen Vorschriften gilt nicht als Mangel.
  13. Die Gewährleistungsfrist für neue Produkte und Teile beträgt 1 Jahr oder 1.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen und Servicearbeiten beträgt 6 Monate oder 500 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt, und gilt ausschließlich für neu verwendete und eingebaute Teile und Komponenten.
  14. Der Verkäufer bietet eine verlängerte Gewährleistungsfrist für:
    • RENOMAG Löffel und Schaufeln der Baureihe HX (mit der Bezeichnung „Hardox In My Body“), die nach eigenen Bauplänen hergestellt und mit dem RENOMAG Logo und Schild versehen sind, für eine Dauer von 24 Monaten oder 2.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt, und bei Einsatz unter den Bedingungen, für die das Produkt bestimmt ist. Die verlängerte Gewährleistungsfrist gilt für Material- und Herstellungsfehler. Dies gilt nicht für Verschleiß durch natürliche Abnutzung, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und mangelnde Wartung. (Löffel und Schaufeln der Baureihe HS sind von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen; für sie gilt die reguläre Gewährleistung von 1 Jahr oder 1.000 Betriebsstunden).
    • Hydraulikhämmer RENOMAG XR von 3 Jahren oder 4.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt, und zwar bei Einsatz unter normalen Betriebsbedingungen und nur bei Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung unter Verwendung von Originalersatzteilen gemäß den in der Bedienungsanleitung beschriebenen Wartungsintervallen. Die Gewährleistung gilt für Material- und Herstellungsfehler. Dies gilt nicht für Teile, die in der Bedienungsanleitung als Verbrauchsmaterial gekennzeichnet sind, für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, den Einbau von Fremdteilen oder die Verwendung ungeeigneter Schmiermittel entstanden sind, sowie für erhöhten Verschleiß bei langfristigem Einsatz in stark staubbelasteten Umgebungen (Tunnel, Hochöfen usw.) oder unter Wasser. Mängel, die durch verunreinigtes Hydrauliköl, Überhitzung des Öls oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    • Gummiketten RENOMAG XR, die mit dem RENOMAG Logo gekennzeichnet sind, bei Verwendung für Bagger 24 Monate oder 2.000 Betriebsstunden, bei Verwendung für Kompaktlader 12 Monate oder 1.000 Betriebsstunden, in beiden Fällen je nachdem, was zuerst eintritt, und zwar bei Einsatz unter normalen Bedingungen. Die Gewährleistung gilt für Material- und Herstellungsfehler.

      Dies gilt nicht für Verschleiß, insbesondere durch natürlichen Abrieb, Mängel, die durch fehlerhafte Montage, die Verbindung mit verschlissenen Fahrwerksteilen oder unsachgemäßen Gebrauch, das Befahren und Wenden auf steinigem Untergrund oder in Abbruchgebieten entstanden sind. Sollte das Produkt die oben angegebene Lebensdauer nicht erreichen, höchstens jedoch die Dauer der Gewährleistungsfrist, besteht die Gewährleistung in der Lieferung eines neuen Produkts oder in der Gewährung eines Preisnachlasses, dessen Höhe dem Zustand des Produkts und der Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Schadens entspricht, und zwar wie folgt:
      • Gummiketten für Bagger – Nutzungsdauer von 0 bis 8 Monaten 100 % des Kaufpreises oder ein neues Produkt, von 8 bis 10 Monaten 50 %, von 11 bis 12 Monaten 45 %, von 13 bis 14 Monaten 40 %, von 15 bis 16 Monaten 35 %, von 17 bis 18 Monaten 30 %, von 19 bis 20 Monaten 25 %, von 21 bis 22 Monaten 20 %, von 23 bis 24 Monaten 10 % des Kaufpreises.
      • Gummiketten für Kompaktlader – Nutzungsdauer von 0 bis 4 Monaten 100 % des Kaufpreises oder ein neues Produkt, von 5 Monaten 50 %, von 6 Monaten 45 %, von 7 Monaten 40 %, von 8 Monaten 35 %, von 9 Monaten 30 %, von 10 Monaten 25 %, von 11 Monaten 20 %, von 12 Monaten 10 % des Kaufpreises.
      In keinem Fall entsteht jedoch automatisch ein Anspruch auf die Lieferung eines vollkommen neuen Produkts.
    • Laufwerksteile des Herstellers ITR – USCO (Kettenfahrwerke sowie Teile mit dem ITR Logo) für eine Dauer von 2.000 Betriebsstunden, 24 Monate ab Lieferung oder bis zum Erreichen von 100 % des tabellarischen Abnutzungswerts, je nachdem, was zuerst eintritt, bis zu 30 Monate, 4.000 Betriebsstunden oder bis zu 100 % des Abnutzungswerts, je nachdem, was zuerst eintritt, auf ölgeschmierte Ketten bei Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsvorschriften (rechtzeitiges Drehen der Kettenbuchsen), und zwar genau gemäß den Bedingungen und Vorschriften des Herstellers.
  15. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der Ware.

IX. Schadenshaftung, Schadenersatz

  1. Sofern in unseren Bedingungen nichts anderes geregelt ist, richtet sich die Haftung der Parteien für Schäden nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  2. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Schäden, die diesem durch eine schuldhafte Verletzung der Pflichten entstehen, die sich für den Verkäufer aus dem Vertragsverhältnis auf der Grundlage dieser Bedingungen und des abgeschlossenen Vertrags ergeben.
  3. Die Parteien haben vereinbart, dass sich die Höhe des Schadenersatzes ausschließlich auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt und nicht den tatsächlichen Schaden, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte oder Folgeschäden umfasst, die den Parteien oder Dritten in irgendeiner Weise entstanden sind. Der Verkäufer hat mit dem Käufer vereinbart, dass der Betrag, der gegebenenfalls durch eine Verletzung der Pflichten des Verkäufers entsteht, höchstens dem Kaufpreis der gelieferten Ware oder dem Preis des Werks im Falle von Leistungen entspricht, bei denen der Schadensfall eingetreten ist. Diese Vereinbarung gilt nicht als Verzicht des Käufers auf sein Recht auf Schadenersatz.

X. Vertragsstrafen und Ansprüche

  1. Kommt es bei der Ausführung des Vertrags durch Verschulden des Verkäufers zu einem Verzug seitens des Verkäufers, so kann der Käufer, sofern er nachweist, dass ihm durch diesen Verzug nachweislich ein Schaden entstanden ist, für jeden Tag des Verzugs des Verkäufers eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Preises des jeweiligen Teils der nicht gelieferten Lieferungen bis zu einer Gesamthöhe von 5 % des Kaufpreises der Ware verlangen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Betrags für jeden angefangenen Tag des Verzugs zu zahlen.

XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Im Sinne der Bestimmung § 2132 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben die Vertragsparteien einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, und zwar in der Weise, dass der Käufer das Eigentumsrecht an der Ware oder Leistung erst mit der vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises erwirbt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer, falls der Käufer den Kaufpreis nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, berechtigt ist, dem Käufer die Verfügung über die Ware zu untersagen, die Rückgabe der Ware zu verlangen, und verpflichtet sich, diese auf Aufforderung des Verkäufers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung, auf eigene Gefahr und Kosten an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, über die noch nicht bezahlte Ware nicht zu verfügen und sie dem Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich auszuhändigen sowie die Abholung in seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Der Erfüllungsort ist bei Lieferung ab Werk/Lager die Betriebsstätte Rosice. Bei Versand der Ware gilt als Erfüllungsort der Bestimmungsort.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch auch vor dem für ihn zuständigen Gericht angeklagt werden.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Soweit in unseren Bedingungen keine weiteren Bestimmungen enthalten sind, gelten die Lieferbedingungen gemäß INCOTERMS® 2020.
  4. Bei Angeboten, Bestellungen und deren Bestätigungen gemäß Artikel III. dieser Bedingungen gilt auch die Form einer einfachen elektronischen Nachricht (E-Mail) oder das Ankreuzen des entsprechenden Feldes bzw. das Absenden einer Nachricht über den Onlineshop als schriftliche Form. Der Käufer erklärt durch seine Bestellung, seine Zustimmung im Onlineshop und seine Unterschrift auf den Lieferscheinen und Serviceberichten, dass er diese Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen gelesen und deren Inhalt verstanden hat und dass er sie als integralen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer betrachtet.

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen treten am 22. März 2026 in Kraft und ersetzen die zuvor veröffentlichten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

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Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen der Gesellschaft RENOMAG spol. s r.o., gültig ab dem 22. März 2026

 
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